Aktuelles
Wir sind an der großen Mitarbeiter-Umfrage dran und schon ein paar Stückchen weiter. Aktuell besprechen wir das weitere Vorgehen mit der Geschäftsleitung und präsentieren euch bald erste Ergebnisse und sogar schon erste Lösungen.
Wir veröffentlichen ausschließlich anonymisierte Ergebnisse. Persönliche Daten wurden nicht erhoben und werden auch nicht veröffentlicht.
Termine
Über wichtige Termine sowie die nächste Betriebsversammlung werdet ihr hier informiert.
Liebes Team,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir sind eure erste Anlaufstelle, wenn's mal hakt. Wir wollen, dass unser Unternehmen nicht nur wirtschaftlich erfolgreich ist, sondern dass auch wir als Team die besten Bedingungen haben.
So erreicht ihr uns
Ihr könnt uns jederzeit eine Nachricht hinterlassen, wir melden uns dann schnellstmöglich zurück:
- Digital: Schreibt uns direkt unter betriebsrat@antenne.group (oder @antenne.de, @rockantenne.de, @spotcom.de).
- Persönlich: Schnappt euch einen von uns auf einen Kaffee oder vereinbart einen Termin in einem ruhigen Raum.
- Anonym: Der Briefkasten am Empfang wird täglich von uns geleert.
- Notfall: Über die Nummer 089 992 77-444 könnt ihr jederzeit einen von uns auch außerhalb der Geschäftszeiten erreichen, wenn es mal brennt.
So gehen wir Sorgen an
Kontakt aufnehmen – Ziel klären – Vertraulich absprechen – Rückmeldung über weiteres Vorgehen.
Wir antworten i. d. R. innerhalb von 2 Arbeitstagen.
- Wer Redebedarf hat, bekommt einen Termin - zeitnah und unkompliziert.
- Darf ich den BR ansprechen? – Jederzeit.
- Sieht das mein Chef? – Nein.
- Kostet mich das Zeit? – Teilnahme an BR‑Gesprächen ist Arbeitszeit.
- Was ist das Ziel? Du sagst uns, ob wir nur zuhören oder aktiv vermitteln sollen.
- Wenn gewünscht, begleiten wir auch Gespräche mit Führungskräften.
Wir verwenden eure Angaben ausschließlich zur Bearbeitung durch den Betriebsrat; sie werden nicht an den Arbeitgeber weitergegeben, soweit gesetzliche Verfahren nichts anderes erfordern.
Wir wollen weg von der „Flurfunk-Beschwerde“ hin zu echten Lösungen.
- Offenheit:
Bei uns könnt ihr ansprechen, was euch belastet – ohne Angst vor Konsequenzen. - Diskretion:
Wir sind euer „Safe Space“ (gesetzliche Schweigepflicht gemäß § 79 BetrVG). Wir behandeln eure Anliegen vertraulich. Innerhalb des Gremiums teilen wir Informationen nur, wenn es zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Gegenüber Dritten geben wir Inhalte nur mit eurer Einwilligung weiter; gesetzliche Pflichten (z. B. bei formalen Verfahren) bleiben unberührt. Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur, soweit für unsere BR‑Aufgaben erforderlich, und schützen sie durch geeignete Maßnahmen (DSGVO/BDSG). - Vermittlung:
Wir sind keine „Gegenspieler“ der Chefs, sondern Mediatoren. Unser Ziel ist es, Konflikte sachlich zu lösen, damit wir alle gerne zur Arbeit kommen.
Gut zu wissen - euer Betriebsrat
- Nichts vorschnell unterschreiben
Aufhebungsvertrag, Abmahnung, Vergleich: Niemals unter Zeitdruck unterschreiben. Erst prüfen lassen – durch den Betriebsrat oder fachkundige Beratung - Risiko Sperrzeit beim ALG
Aufhebungsverträge können eine Sperrzeit/Anrechnung beim Arbeitslosengeld auslösen. Deshalb vorher beraten lassen. Wir unterstützen euch. - Gesprächsbegleitung nutzen
Bei Gesprächen zu Entgelt, Leistungsbeurteilung oder beruflicher Entwicklung dürft ihr ein BR‑Mitglied eures Vertrauens hinzuziehen [BetrVG §82 Abs. 2]. Außerhalb der Fälle des § 82 Abs. 2 ist eine Teilnahme nur mit Zustimmung der Gesprächsbeteiligten möglich. - Ruhe im Personalgespräch bewahren
Keine spontanen Schuldeingeständnisse oder rechtlich bindenden Zusagen unter Druck abgeben.
Protokolle und Gesprächsnotizen nicht vorschnell unterschreiben. Ggf. nur „zur Kenntnis genommen“ vermerken oder eine Kopie mitnehmen und in Ruhe prüfen lassen. - Beschwerden richtig adressieren
Fühlt ihr euch ungerecht behandelt (z. B. nach einer Abmahnung oder wegen Arbeitsbedingungen), kommt zu uns. Wir prüfen die Beschwerde und gehen gegenüber dem Arbeitgeber auf Abhilfe hin. Der Arbeitgeber muss eure Beschwerde bescheiden und ihr dürfen daraus keine Nachteile entstehen. - Datenschutz und Vertraulichkeit
BR‑Mitglieder unterliegen gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten (z. B. zu Inhalten von Entgelt-/Beurteilungsgesprächen BetrVG §82 Abs. 2 und zu Betriebs-/Geschäftsgeheimnissen BetrVG §79 Abs. 1). Eure Anliegen behandeln wir vertraulich und geben Informationen ohne eure Einwilligung nicht an Dritte weiter – gesetzliche Verfahren bleiben unberührt. Personenbezogene Daten verarbeiten wir nur, soweit für BR‑Aufgaben erforderlich, und schützen sie durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (DSGVO/BDSG).
Wofür wir die Verantwortung übernehmen
- Zuhören & Beraten: Manchmal hilft schon ein neutraler Blick von außen, um eine Situation neu zu bewerten. Gemäß § 84 BetrVG habt ihr ein offizielles Beschwerderecht bei uns.
- Interessenvertretung: Wenn Probleme systemisch sind (z. B. bei der Arbeitslast oder Kommunikation), bringen wir das auf den Tisch – mit Nachdruck und lösungsorientiert.
- Schutzfunktion: Wir achten darauf, dass niemand benachteiligt wird und die Spielregeln (Gesetze, Arbeitsrecht & Fairness) eingehalten werden.
Was wir nicht leisten können
- Partei ergreifen ohne Fakten: Wir hören uns beide Seiten an, um fair vermitteln zu können.
- Wunder über Nacht: Manche festgefahrenen Konflikte brauchen Zeit und gute Gespräche.
- Private Rechtsberatung: Wir unterstützen euch bei betrieblichen Themen, dürfen aber keine individuelle Rechtsberatung für private Belange außerhalb der Firma geben.
Besonderheit: Tendenzbetrieb bei ANTENNE BAYERN
ANTENNE BAYERN ist ein sogenannter Tendenzbetrieb. Das bedeutet: Als Unternehmen mit journalistischer Ausrichtung gelten für den Betriebsrat besondere Regeln. Die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes werden nur eingeschränkt angewendet, um die Pressefreiheit und die redaktionelle Unabhängigkeit zu schützen.
Wer ist Tendenzträger?
Beispiele – maßgeblich ist, ob jemand redaktionell prägend Inhalte gestaltet: Redakteur:innen, Moderator:innen mit inhaltlicher Eigenverantwortung, Chef vom Dienst, Chefredaktion und programmgestaltende Mitarbeitende sind meist Tendenzträger, letztlich kommt es auf die prägende inhaltliche Mitarbeit an. Technische Mitarbeitende, Verwaltung, Marketing oder IT sind in der Regel keine Tendenzträger. Entscheidend ist, ob jemand eigenständig Inhalte gestaltet und Verantwortung für die Meinungsbildung trägt.
Folgen für Beteiligungsrechte
Bei personellen Maßnahmen, die Tendenzträger und tendenzbezogene Aufgaben betreffen, sind die Mitbestimmungsrechte des BR eingeschränkt; die üblichen Verweigerungsgründe nach § 99 Abs. 2 BetrVG greifen insoweit nur eingeschränkt. Im Übrigen gelten die normalen Beteiligungsrechte fort.
Praktische Tipps
Dokumentiert eure Aufgaben und Entscheidungsspielräume.
Bei Fragen zur Einordnung als Tendenzträger oder zu euren Rechten: Kommt auf den Betriebsrat zu.
Hinweis: Diese Seite informiert allgemein über Aufgaben und Kontaktwege des Betriebsrats. Sie ersetzt keine individuelle Rechtsberatung und enthält keine Betriebs‑/Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogenen Daten.